Leasing von Motorrädern Was ist eigentlich Leasing genau? Das Wort Leasing stammt vom englischen Verb to lease ab und bedeutet soviel wie mieten. Ein Leasingvertrag ist eine Variante eines Mietvertrages. Genau wie bei einem Mietvertrag hat der Nutzer nur das Recht den gemieteten bzw. geleasten Gegenstand für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Bei beiden Vertragsarten sind also Besitzer und Benutzer eines Gegenstandes oder Objektes ( hier: das Motorrad) nicht identisch. In beiden Fällen kann der Benutzer ( Leasingnehmer, z.B. Motorrad oder Autofahrer) den Gegenstand nicht nach eigenem Ermessen benutzen sondern er muß die Auflagen des Besitzers (= Händler) beachten. Beispiel: Wenn Sie ein Motorrad mieten, wird vorher genau vereinbart wie lange Sie das Moped mieten, wieviel Kilometer Sie ,,frei haben", was jeder zusätzliche Kilometer kostet und wie hoch z.B. Ihre Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens ist. Selbstverständlich gehen alle Wartungsarbeiten zu Lasten des Vermieters. Prinzipiell gelten die gleichen Vereinbarungen bei einem Leasingvertrag . Nur leider sind die Kosten, die dem Leasingnehmer (=Kunde) entstehen oft nicht so einfach kalkulierbar wie bei einem Mietvertrag. Ein Leasingvertrag hat meistens eine Laufzeit von mehreren Jahren. Wer kann schon vorhersehen, was in dieser Zeit alles passieren kann? Genau hier liegt das Problem. Wenn Sie ein Motorrad z.B. für ein Wochenende mieten können Sie ihre gefahrene Strecke relativ genau vorhersagen. Aber können Sie auch genauso exakt bei Abschluß eines Leasingvertrages prognostizieren wieviel Kilometer Sie in den nächsten fünf Jahren fahren? Ein anderes Problem, das gerade bei Motorrädern oft auftaucht: Darf an einem geleasten Motorrad Zubehör (z.B. eine neue Auspuffanlage, Kofferträger etc) angebaut werden? Klare Antwort: Ohne Absprache (schriftliche Genehmigung!) mit dem Händler sollten sie vion derartigen Umbauten Abstand nehmen. In der Regel wird der Händler zumindest darauf bestehen, dieses Zubehörbei ihm zuerwerben und montieren zu lassen. Damit scheidet die Möglichkeit, sich eine neue Auspuffanlage günstig aus dem Zubehör zu erwerben aus! Ein weiteres Problem ist der mögliche Wiederverkaufswert. Dieser muß bei Vertragsabschluß bekannt sein, damit der Leasinggeber (=Mopedhändler) die Leasingrate berechnen kann. Etwas vereinfachend gilt die folgende Rechnung: Der Anschaffungspreis minus dem kalkuliertem Restwert (= Wert des Mopeds am Ende des Leasingvertrages) ist der Wertverlust. Dieser Wertverlust wird auf die Mietdauer (in Monaten) aufgeteilt. Daher führt ein hoher kalkulierter Restwert oder ein geringer Wertverlust zu niedrigen monatlichen Raten. Beispiel: Neupreis: 10.000€ , vom Händler kakulierter Restwert nach 4 Jahren: 4000€. Monatliche Leasingrate: (10.000- 4000) / 48 Monate = 125€ je Monat kalkulierter Wertverlust Hinweis: Dieses einfache Beispiel soll nur die grundsätzlichen Verhältnisse wiedergeben! Hier ist oft der Haken: Bei Angeboten mit geringer monatlicher Belastung ist der kalkulierte Restwert oft sehr optimistisch kalkuliert. Genau dies machen aber viele Hersteller um die monatlichen Ratenniedrig zu ,,rechnen". Insbesonders jetzt in der aktuellen Finanzkrise sind die vor einigen Jahren kalkulierten Restwerte besonders bei geleasten Autos, aber wohl auch bei geleasten Motorrädern, nicht mehr zu erzielen. Das führt zu enormen Verlusten der betroffenen Hersteller.Diese versuchen das auf den Kundenabzuwälzen. Was passiert eigentlich, wenn am Ende der Leasingdauer dieser Restwert nicht erreicht wird? Da gibt es -je nach Vertragsinhalt- verschiedene Möglichkeiten - Der Fahrer kann das Moped am Vertragsende zum kalkulierten Restwert kaufen oder dem Händler zurückgeben (Wahlrecht des Kunden).
- Gleicher Fall wie oben. Unterschied: Der Kunde muß am Ende des Vertrages das Moped übernehmen. Der Händler bekommt daher in jedem Fall seinen kalkulierten Restwert - unabhängig von der tastsächlichen Marktsituation. Das ist aber auch gleichzeitig der große Nachteil für den Kunden: In der derzeitigen Krise zahlt der Käufer letztendlich zuviel.
- Die dritte Möglichkeit: Der Restwert wird nicht erzielt, aber der Kunde hat keinerlei Verpflichtungen die Maschine zu übernehmen. In diesem Fall dürfte der Händler sehr kleinlich überprüfen ob alle Vereinbarungen im Leasingvertrag eingehalten wurden. Dies gilt besonders für die gefahrenen Kilometer, regelmäßige Inspektionen etc. Hat der Kunde z.B. mehr Kilometer gefahren als vereinbart, wird er vom Händler zur Kasse gebeten. Ein großes Streitpotential sind die sogenanten ,,gebrauchsüblichen Spuren". Ist z.B. ein Kratzer in der Heckverkleidung, die von einem Spannriemen verursacht wurde, eine echter Defekt oder auf eine üblich Nutzung zurückzuführen?
Alle Mängel und Schäden, die nicht nutzungsüblich sind, hat der Kunde am Ende der Leasingzeit zu beseitigen. Im genannten Beispiel kann das sehr teuer werden: der Händler montiert auf Kosten des Kunden eine neue Heckverkleidung.
Hier ist oft ein Rechtstreit schon abzusehen. Gut, wer eine enstsprechende Versicherung hat.
Wenn nicht, einfach bei finanzen.de ein Angebot einholen. Falls sie schon eine haben, trotzdem mal ein (unverbindliches) Angebot einholen und mit der alten Versicherung vergleichen! TIP1:Überlegen Sie vor Vertragsabschluß ob der Restwert und die ,,erlaubte" Fahrleistung wirklich realistisch ist! Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen besonders günstige monatliche Zahlungen angeboten werden! Wer bezahlt eigentlich die sogenannten laufenden Kosten wie Versicherung, Inspektionen oder Reparaturen? Der Mopedfahrer! Bei einem Leasingvertrag sind sie zudem oft verpflichtet alle Inspektionen in einer Markenwerkstatt durchführen zu lassen. Gleiches gilt für den Fall notwendiger Reparaturen, insbesondere nach einem Sturz. Jeder der schon mal ein kleines Plastikteil bei einem Vertragshändler als Originalteil gekauft hat weiß wie teuer dies werden kann. Gleiches gilt für den Zubehörkauf. TIP2: Kalkulieren Sie alle Inspektionskosten über die Laufzeit ein! Berücksichtigen Sie, das Sie z.B. keinen Ölwechsel , Kettenwechsel etc. günstig in Eigenregie erledigen können. Berücksichtigen die möglichen Kosten im Falle eines Sturzes! Hier können sie sich im Zweifel nur durch den Abschluß einer Vollkaskoversicherung gegen unkalkulierbare Risiken schützen. Hinweise zu Anbietern von Motorradversichern finden sie in dem Kapitel Versicherung . Fazit:In aller Regel ist Leasing meistens -zumindest über die gesamte Laufzeit- die absolut teuerste Möglichkeit Moped zu fahren. Lediglich für Interessenten die nur selten fahren und sowieso alle Inspektionen etc in ihrer Fachwerksatt ausführen lassen kann dies eine interessante Alternative sein. Für fast alle Motorradfahrer anderen ist es meistens -zumindest über einen längeren Zeitraum- günstiger das Moped ggf. komplett über eine Bank zu finanzieren. Kreditanbieter finden sie im Kapitel Kredit. Eine Anmerkung zum Thema Finanzamt und Steuern. Ich bin bei obigen Ausführungen stillschweigend von einer rein privaten Nutzung des Motorrades ausgegangen. Dies dürfte bis auf seltene Ausnahmen wohl auch den Realitäten entsprechen. Auf wen das nicht zutrifft, sollte sich am besten von seinem Steuerberater zu diesem Thema beraten lassen BMW Kunden. Für BMW Kunden gibt es jetzt das 3asy ride Programm.Sie zahlen 33,33%, nach 33 Monaten übernehmen sie das Fahrzeug zum Restwert oder per Anschlußfinanzierung oder geben es einfach zurück. Es handelt sich also letztlich um eine Mischung aus Kauf- und Leasingvertrag. Mehr Infos für alle Interessierten gibt es bei BMW-Motorräder. Buch Tips Zum Thema Leasing sind sehr viele Bücher erhältlich, aber leider sind viele davon Fachbücher für Wirtschaftsstudenten. Ein Großteil der Literatur untersucht die steuerlichen Vor- bzw. Nachteile von Leasing. Das dürfte für den typischen Mopedfahrer auch eher uninteressant sein. Der folgende Titel bei Buch24 könnte aber interessant : Autokauf. Leasing und Reparatur Der folgende ADAC Ratgeber von amazon ist zwar laut Titel für Autofahrer, aber der bietet natürlich auch für Motorradfahrer sinnvolle Ratschläge und weist auf mögliche Fallstricke hin.
Auto Leasing - ADAC-Führer
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