Gebrauchtkauf Falls Sie ein Motorrad gebraucht kaufen oder verkaufen wollen finden Sie im Aral-Bikerclub wertvolle Hinweise, die Sie downloaden können. Außerdem können Sie dort kostenlos Mitglied werden - eine gute Möglichkeit, über alles rund ums Motorrad ständig iformiert zu werden. E 10 BenzinDas sogenannte e 10 kommt - zwar nicht zum 1.1.20011 sondern wohl erst Ende Februar oder Anfang März. Die zwei Fragen die jeden Motorradfahrer (auch Autofahrer) interessieren sind: - Was ist E 10?
- Verträgt das mein Fahrzeug?
E 10 Benzin enthält bis 10% Anteil Ethylalkohol, der aus Biomasse/pflanzlichen Rohstoffen gewonnen wird Dadurch sollen die CO2 Emissionen reduziert und die Erdölvorräte gestreckt werden. Eine aktuelle Liste aller Fahrzeuge die (Autos und Mopeds) die diesen Sprit vertragen gibt es hier zum download. Was hat dieses Thema mit Kauf eines Gebrauchtmotorrades zu tun? Das ist relativ einfach: Falls ihr Traummotorrad kein e 10 Benzin verträgt sind sie auf teures Superplus Benzin angewiesen. Das erhöht ihre Betriebskosten. EU - Bürokratie An dieser Stelle ein Hinweis, der wohl nicht viele betrifft aber viel über das bürokratische Unwesen in Europa aussagt. Sie verkaufen ihr neues oder fast neues Fahrzeug, das sie in Deutschland erworben und angemeldet haben, an einen EU-Mitbürger. Dieser nimmt das Fahrzeug mit in seine Heimat. So weit, so gut. Aber: Diesen Verkauf müssen Sie dem Bundesamt für Steuern melden! - Was ist ein neues Fahrzeug?
Als neue Fahrzeuge gem. § 1b UStG gelten: - Motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, die nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.
Damit sind sie auch als Motorradfahrer betroffen! Hier der Link zum Bundesamt für Steuern , wo sie sich genauer informieren können. Viel Spaß beim Formular ausfüllen! Finanzierung einer Gebrauchtmaschine ohne Schufa Die Kasse ist gerade leer, die Schufa sagt ,,nein" - aber sie haben soeben ihre Traummmaschine zum Schnäppchenpreis gefunden. Sie können sich jetzt über diese Situation ärgern oder handeln. Warum nicht mit einem Schufafreien Kredit das Angebot nutzen? Ein Klick zu Bon-Kredit hilft weiter. Ihre Bank sagt nein? Kreditvermittler mit über 24 Jahren Erfahrung hilft in schwierigen Fällen. Auch schufafrei durch internationale Geldgeber. Jetzt kostenloses Angebot einholen.
 Aber auch nur Kredit hat interessante Alternativen. Spezialkredite auch ohne SCHUFA-Auskunft
 Aber wie zahlen sie den Kredit zurück? Ganz einfach - sie sparen! Sie senken ihre Lebenshaltungskosten (z.B ihre Stromrechnung) und mit dem gesparten zahlen sie ihre neue Maschine ab. Tips zum sparen gibt gibt es bei einem Klick. Checkliste für den Gebrauchtkauf
Im Bikerclubportal finden Sie eine eine Checkliste zum Abhaken, was Sie bei einem Gebrauchtmotorrad vor dem Kauf prüfen sollten. Das ersetzt zwar keine Prüfung durch einen Spezialisten - aber alle ,,Gurken" die Ihnen so angeboten werden sollten sie damit auch als Laie erkennen. Link Checkliste Versicherung An dieser Stelle sollen weniger Hinweise auf günstige Hapftpflichtversicherungen gegeben werden. Schon beim Kauf bzw. Verkauf eines Motorrades ( oder auch jedes anderen Gegenstandes) gibt es ein paar rechtliche Grundregeln die sie zumindest grob kennen sollten. Dazu weiter unten mehr. Eine Rchtschutzversicherung gehört- nneben einer privaten Hapftpflicht-zu den wichtigen Versicherungen, die jeder(!!) Haushalt haben sollte. Dier Beiträge sind im Vergleich zu den Risiken eher gering. Einfach mal unverbindlich informieren. TIP: Zahlt ihre bestehende Haftpflichtversicherung auch ,,Streitigkeiten" rund um das Thema Auto/Motorrad? Der folgende Link führt zur DFV-Versicherung. 
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? Was ist, wenn die Mopedsaison für Sie leider nicht sturzfrei verläuft ?? Oder noch schlimmer, sie eine längere Zeit ins Krankenhaus müssen? Denken sie daran, das ihre gesetzliche Absicherung als Arbeitnehmer für solche Fälle völlig unzureichend ist. Da hilft nur eine private Unfallversicherung. Aber bevor sie da aktiv werden sollten sie sich die Angebote von insurance-city mal durchrechnen und it anderen Anbietern vergleichen. Unfallversicherung vergleichen InsuranceCity Versicherungsmakler Wie immer gibt es auch einen zweiten Link zur dfv-Versicherung. Nur durch Vergleiche spart man! Armutsfalle Unfall – jetzt vorsorgen! Invalide nach Unfall - es passiert täglich. Schützen Sie sich jetzt vor existenzbedrohenden Unfallfolgen. www.dfv.ag
 Weitere wichtige Hinweise zum Thema Versicherungen finden sie im Kapitel Versicherung. Probefahrt Jeder Interessent sollte natürlich eine Probefahrt durchführen. Manche Mängel merkt man erst beim Fahren. Sie sind der Käufer - Klären Sie unbedingt vorher wer für Schäden bei der Probefahrt haftet!
- Ist der Besitzer des Motorrades auch derjenige, der Ihnen eine Probefahrt erlaubt? Falls nicht -im Zweifel auf die Probefahrt verzichten!
- Ist das Motorrad angemeldet?
- Versucht Ihnen der Verkäufer eine Probefahrt auszueden? Falls ja - im Zweifel auf den Kauf verzichten!
- Werden Sie bei der Besichtigung unter Zeitdruck gesetzt? Oder wird Ihnen mit weiteren Interessenten, die nicht ,,so kleinlich" sind gedroht? Auch hier: Im Zweifel verzichten!
Sie sind der Verkäufer - Lassen Sie sich vom Käufer sowohl eine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) als auch den Personalausweis vorlegen.
- Vereinbaren Sie die Dauer und Streckenlänge für die Probefahrt.
- Sprechen Sie das Haftungsproblem für Schäden während der Probefahrt an.
- Behalten Sie ein Pfand zurück, idealerweise den Personalausweis. Sonst ist ihr Moped samt Kaufintereesent weg.
Warnung:Nehmen sie diese Punkte nicht auf ,,leichte Schulter"! Wenn der potentielle Käufer bei der Probefahrt ohne für die für das Motorrad erforderliche Erlaubnis einen Unfall verursacht, nimmt ihre Sie Versicherung in Regress! Seien sie hier besonders vorsichtig, wenn ein Interessent mit einer Fahrerlaubnis für gedrosselte Moptorräder sich schon mal in der höheren Klasse umschauen will. Wenn der ,,Kunde" mit ihrem Moped für immer verschwindet, ist nicht nur das Moped weg -schlimm genug!- , aber noch schlimmer ist, das ihre Diebstahlversicherung nicht zahlt! Immerhin haben sie dem ,,Dieb" ja selbst die Schlüssel oder -noch schlimmer: die Papiere- ausgehändigt. Tip: Eine Vereinbarung über eine Probefahrt können sie auch beim ADAC downloaden . Nach der Probefahrt Endlich ist die Probefahrt erfolgreich absolviert und das neue Bike hat alle Erwartungen des potentiellen Käufers erfüllt. Bevor Sie jetzt übermütig den Kaufvertrag unterzeichnen sollten Sie noch einige Punkte abhaken. Ist der Kilometerstand plausibel? Diese Frage stellt sich, wenn die jährliche Fahrleistung weniger als ca 3000 km beträgt. Ein Moped mit ganz geringer Laufleistung hat in der Regel keine durchgesessene Sitzbank oder Kratzspuren eines Tankrucksacks. Ähnliches gilt für Kratzspuren an Plastikteilen. Vorsicht ist geboten, wenn der Verkäufer der dritte oder vierte Besitzer der zehn Jahre alten M;aschine ist und der Kilometerstand sehr gering ist. Fragen Sie nach alten HU-Berichten. Kann der Verkäufer Rechnungen über Inspektionen nachweisen? Bei eher ganz jungen Gebrauchtmaschinen die einen fünfstelligen Eurobetrag kosten sollten sie darauf Wert legen. Beim Kauf einer 10-jährigen Gebrauchtmaschine aus 4-ter Hand ist das eher irrelevant. Fragen sie aber zumindest nach Rechnungen über einzelne Werkstatbesuche.
Kaufvertrag Allerdings sollten auch einige rechtliche Punkte beachtet werden. Mit dem Abschluß eines Kaufvertrages gehen sowohl Käufer als auch Verkäufer rechtliche Verpflichtungen ein, die auch gerichtlich geltend gemacht werden können. Wann ist eigentlich ein Kaufvertrag zustandegekommen? Muß ein Kaufvertrag über ein gebrauchtes Motorrad schriflich geschlossen werden? Rechtlich ist der Kaufvertrag geschlossen wenn sich Käufer und Verkäufer über alle wesentlichen Details geeinigt haben und ihren Willen zum Abschluß bekundet haben. Das muß nicht schriftlich sein!
Dazu ein Beispiel: Verkäufer und Moped-Interessent einigen sich auf den Kaufpreis und den Abholtermin des Motorrades. Damit ist juristisch ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen - ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich! Pech nur, wenn im Nachhinein sich Käufer und Verkäufer nicht mehr einig sind, ob der Tankrucksack und die Koffer mitverkauft wurden! Deshalb sollten sowohl Käufer las auch Verkäufer im eigenen Interesse auf einem schriftlichen Vertrag bestehen. Wenn Sie einer Internetauktion auf ein Motorrad oder Zubehörteil bieten geben Sie -juristisch gesehen- Ihre Willenserklärung zu dem des Vertrages ab. Damit haben sie einen Kaufvertrag geschlossen - bei Nichteinhaltung (z.B. durch sogenannte ,,Spaßbieter") kommen ggf Schadensansprüche auf sie zu. Garantie (Vorsicht Falle!) Was viele Privatverkäufer nicht wissen: Als Privatverkäufervon gebrauchten Gegenständen geben sie dem Käufer eine einjährige Garantie! Wollen sie das wirklich?? Aber: Mit dem Hinweis auf ihren Status als Privatverkäufer können sie diese Ansprüche ausschließen! Hinweise: Für Käufer: Bieten Sie besonders bei online Auktionen nur wenn Sie den Gegenstand (z.B. Motorrad) wirklich kaufen wollen! Ansonsten kann der Verkäufer von Ihnen Schadenersatz verlangen! Machen Sie bei Besichtigungen oder nach einer Probefahrt keinerlei Kaufzusage die Sie nicht einhalten! Auch dann sind Sie für alle Zusagen haftbar! Für Verkäufer: Machen Sie eine Verkaufszusage nur, wenn Sie Ihr Moped auch wirklich zum vereinbarten Preis verkaufen wollen! Machen Sie keine Zusagen über mitverkauftes Zubehör etc wenn Sie diese nicht einhalten wollen! Auch Sie haften dem Käufer für alle Zusagen! Dringender Rat 1: Damit es später nicht zu ärgerlichen Mißverständnissen über den eigentlichen Inhalt des Kaufvertrages kommt, bestehen Sie sowohl als Käufer als auch als Verkäufer auf eine schriftliche Vereinbarung. Dringender Rat 2:(Wegen der hohen Bedeutung sei hier nochmal auf die Garantieproblematik hingewiesen werden) Wenn sie als Privatperson ein Motorrad (oder irgendeinen anderen Gegenstand) an eine andere Privatperson verkaufen müssen sie dem Käufer gesetzlich eine einjährige Gewährleistung bieten! Im Klartext: Sie verkaufen ihr altes Moped - und nach 10 Monaten kann der Käufer noch gerichtlichlich gegen sie Gewährleistungsansprüche durchsetzen! Ein Grund kann z.B. ein Motorschaden sein. Aber: Bei einem Privatkauf können sie diese Gewährleistung ausschließen! Da sie kein unkalkulierbares Risiko eingehen wollen ist dies dringend(!!) zu empfehlen. Kaufvertrag downloaden Aus den bisherigen Darstellungen ist ihnen die Bedeutung eines schriftlichen Vertrages klar geworden. Aber wer verfasst ihnen einen Vertrag? Die meisten Privatverkäufer dürften eher ungeüpbt im Verfassen von Verträgen sein. Die Lösung: Im Biker-Clubkönnen sie einen Mustervertrag downloaden. Link zum Mustervertrag Tip: Abonnieren sie bei dieser Gelegenhaite den kostenlosen Newsletter. Damit sind sie immer über alles in der Biker-szene schnell und kostenlos informiert. In dem Mustervertrag sollten sie unbedingt die genaue Übergabezeit des Motorrades festhalten. Käufer und Verkäufer sollten eine Zusatzvereinabrung mit dem folgenden Inhalt unterschreiben: Der Käufer haftet dem Verkäufer für alle Bußgelder die nach der Übergabe verhängt werden. Der Käufer verpflichtet sich dem Käufer alle Mehrkosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, das der Käufer den vereinbarten Ummeldetermin nicht einhält. Musterverträge für alle Lebenslagen (nicht nur für den Motorradkauf-bzw. Verkauf) bekommen sie bei janolaw. Denken sie an die möglichen rechtlichen, und damit auch finanziellen Folgen, bevor sie aus Schaden klug werden. Da ist es klüger durch die Investition weniger euros in einen,,wasserdichten" Vertrag zu investieren als unkalkulkierbare Risiken einzugehen. Auch hier können sie einen professionellen Kaufvertrag bekommen: Motorrad-Kaufvertrag Dokument automatisch individuell erstellen - wie vom Anwalt
 Wenn der Käufer ,,vergißt" das Motorrad ab- bzw. umzumelden haftet der Altbesitzer unbegrenzt für Bußgelder, Versicherungsbeitäge etc! Der Vertrag sollte auch den folgenden Passus enthalten: "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft." Damit haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die Ihm bei Vertragsabschluß nicht bekannt(!) waren! Aber: Dies gilt nicht für arglistig oder vorsätzlich ,,vergessene" Mängel! Tip für den Käufer: Fragen Sie nach bekannten Mängeln! Der Verkäufer muß alle Schäden nennen, ausgenommen sogenannte Bagetellschäden. Tip für den Verkäufer: Wenn sie z.B. ihr Motorrad mit kompletten Koffersatz (aus dem Zubehör) verkaufen, schließen sie ggf. zwei Verträge: Einen für das Moped, den anderen für die Koffer. Vorteil: Stammen die Koffer noch vo ihrem Vor-vor-Motorrad und sind -im Gegensatz zum verkauften Moped - leider nicht ,,sturzfrei", können sie in beiden Verträgen unterschiedliche Angaben über den Zustand machen. Bei Problemen (die hoffentlich nie auftreten) können sie ggf. nur einen der beiden Verträge aufheben. Der folgende Link (führt wieder zu janolaw) bietet auch für diesen Fall Musterverträge. Auch wenn sie noch Teile von ihrem Uraltmoped in der Garage finden, ist dieser Vertrag eine wertvolle Hilfe. Zubehör/Ersatzteil-Kaufvertrag Dokument automatisch individuell erstellen - wie vom Anwalt

InternetverkaufWenn sie ihr Moped noch schnell zum Saisonende im Netz versteigern wollen ist das eine gute Idee. Sie sichern sich noch einen guten Preis, und den Erlös legen sie bis zum Frühjahr noch gut an. Im Frühjahr starten sie dann mit einer neuen Maschine. Damit beim z.B. beim ebay-Verkauf nichts schief geht nutzen se den service von janolaw. AGB für ebay mit Haftungsgarantie bequem zum Download. Professionell & rechtssicher – ob als Muster-Vordruck oder individuelle Vorlage.
 Damit bei der Geldanlage nicht schief geht, finden sie Tipps hier.
Nach dem Kauf/Verkauf Motorrad wird vom Käufer nicht um/abgemeldet
Es hat alles geklappt - sie haben den Vertrag unterschrieben, der Verkäufer die Maschine umgemeldet und eine erste Anzahlung geleistet. Außerdem haben sie ihm die Maschine übergeben - so weit so gut. Leider erscheint der Verkäufer nicht wie vereinbart um den restlichen Kaufpreis abzuliefern. Was tun? Nur nicht lange vertrösten lassen! Eine letzte Frist setzen -idealerweise schriftlich!- und dann in der Angelegenheit einen Anwalt beuaftragen. ein entsprechendes Mahnschreiben wirkt fast immer. Die Lebenserfahrung zeigt, das langes Zögern letztlich nur zu ihren Lasten geht. Inkasso Mit Nachdruck zum Geld: Anwalts-Inkasso zum Pauschalpreis www.janolaw.de
 TiP: Unterschätzen Sie die Bedeutung von Unterlagen wie ABEs oder allgemeiner Betriebserlaubnis nicht! Spätestens bei der nächsten Polizei-Kontrolle oder beim nächsten TÜV-Termin werden Sie damit konfrontiert. Wenn dann für die montierte Verkleidung das Gutachten oder die mitzuführende ABE fehlt ist der Ärger groß! Außerdem erlischt beim Anbau von nicht genehmigtem Zuehör die Betriebserlaubnis ihres Fahrzeugs! Im Klartext: Sie fahren ohne Versicherungsschutz!!
FinanzierungWenn sie ihre Traummaschine gefunden haben finden sie im Kapitel Kredit Hinweise zur Finanzierung. Oder sofort bei der Credit Plus Bank zu günstigen Konditionen: CreditPlus Bank AG Wenn sie gerade Keine Lust auf die Schufa haben sind sie hier richtig: Spezialkredite auch ohne SCHUFA-Auskunft
 Tip: Mit einem günsdtigen Kredit bleibt auch nach dem Kauf noch Spielraum für die neuen Koffer oder sonstiges wichtiges Zubehör. Hinweis:Die genauen Kreditkonditionen erhalten Sie bei dem jeweiligen Anbieter. 
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